Der Elternrat der Grundschule Sietland

Der Elternrat der Grundschule Sietland sieht sich als Interessenvertretung aller Eltern an unserer Schule. Durch unser Engagement beabsichtigen wir den Schulalltag unserer Kinder zu unterstützen und aktiv mitzugestalten.

 

Der Elternrat setzt sich zusammen aus den Klassenelternsprechern:
 

 Vorsitzende/r und deren Vertreter/in in den Klassen 1 - 4.
Jedes Mitglied ist für 2 Jahre gewählt. Stand August 2023

 

Klasse Vorsitzende/r Vertreter/in
1a Nadja Kray Svenja Griemsmann
1b Jessica Bergholz Janika Kraack
2a Paula Hülseberg Stefanie Bartels
2b Janine Bundschuh Tanja Faber
3a Linda Griemsmann Ramona Thonak

4a

Kelly Thies-Mangels Simone Rusterholz
4b Claudia Frey Ramona Meyer
     

Vorsitzende Schulelternrat: Claudia Frey

Stellvertreterin: Linda Griemsmann

Stand Schuljahr 2023/24



Der Elternrat trifft sich ca. alle 2 - 3 Monate und bespricht die anfallenden Probleme und Themen, die über die einzelnen Klassen hinaus von Interesse sind. Zu jeder Sitzung wird ein Protokoll angefertigt, das alle Interessierten im Sekretariat einsehen können.

 

Eine lebendige Schule braucht Elternarbeit.
Im Schulelternrat werden Wünsche , Anregungen und Vorschläge zur Gestaltung des Schulalltages aufgegriffen und diskutiert, um sie dann den zuständigen Stellen in Schule und Verwaltung zu unterbreiten.
Der Schulelternrat versteht sich als Ansprechpartner für Eltern und  Schulleitung, Veränderungsvorschläge und Ideen werden in konstruktiver Diskussion erörtert.
Es werden immer wieder aktuelle Themen diskutiert ( z. B Vereinfachte Ausgangsschrift, Läuseproblematik), aber auch verbesserungswürdige Sachverhalte und Ungereimtheiten angesprochen.
Wir sind beteiligt an der Organisation und Ausrichtung von Festen (z.B. Martinsfest), Initiierung und Begleitung von diversen Aktivitäten (z.B. Umbau bzw. Neugestaltung des Schulhofes) und in gewissem Umfang auch bei der Unterstützung des Etats.

Im Schulelternrat findet auch die Wahl der Vertreter in den verschiedenen Fachkonferenzen und der Delegierten für den Kreiselternrat statt.
Die Aufgaben des Schulelternrats sind definiert im Niedersächsischen Schulgesetz ( u.a. §§ 88, 90, 96).

 

 Machen Sie mit! Bringen Sie sich ein!
 Nutzen Sie Ihre Rechte!